Unsere FAQs
Sie haben Fragen? Wir haben Antworten! Werfen Sie einfach einen Blick in unsere FAQs und schon wird Ihnen geholfen. Schauen sie mal rein!
1. Mitgliedschaft
1.1 Wie werde ich Mitglied?
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer unterzeichneten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft.
1.2 Wie hoch ist der Geschäftsanteil?
Ein Anteil kostet 500 Euro.
1.3 Ist eine Ratenzahlung möglich?
Ja. Nach Zulassung sind 50 Euro zu zahlen. In jedem weiteren Folgemonat sind mindestens 13 Euro zu zahlen, bis der Anteil voll eingezahlt ist.
1.4 Wie viele Anteile kann ich zeichnen?
Jedes Mitglied kann laut Satzung bis zu 100 Anteile zeichnen.
1.5 Wie funktioniert die Dividendenzahlung?
Grundlage für die Dividendenzahlung ist das Jahresergebnis der Genossenschaft und der Beschluss der Vertreterversammlung.
In der Vergangenheit betrug die Dividende für den Pflichtanteil vier Prozent, für weitere Anteile zwei Prozent.
Sollte uns kein ausreichender Freistellungauftrag vorliegen, werden Kapitalertragssteuer (25 %) zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 %) und die individuell anfallende Kirchensteuer fällig.
1.6 Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Eine Kündigung ist zum 31. Dezember jeden Jahres möglich. Die satzungsmäßige Kündigungsfrist beträgt ein Kalenderjahr. Eine Auszahlung erfolgt nach der Vertreterversammlung zur Mitte des darauffolgenden Jahres.
Beispiel:
- Die Kündigung erfolgt am 15. Dezember 2019
- Die Kündigungsfrist läuft vom 1 Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
- Die Auszahlung des Guthabens erfolgt Mitte 2021
2. Rund ums Wohnen
2.1 Warum heißt der Mietvertrag Dauernutzungsvertrag?
Als Wohnungsgenossenschaft bieten wir unseren Mietern einen besseren Kündigungsschutz, als ihn der Gesetzgeber vorgibt. Eine Kündigung kommt nur bei gesetzlich anerkannten Gründen in Betracht.
2.2 Was regelt die Hausordnung?
Die Hausordnung bildet die Grundlage für ein gutes Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft und regelt im Wesentlichen die folgenden Bereiche:
- Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz aller Hausbewohner und des Hauses
- Sauberkeit von Haus, Wohnung, Gemeinschafts- und Kellerräumen sowie der Außenanlagen
- Ruhebedürfnis aller Bewohner (Ruhezeit, Spielbedürfnis von Kindern, etc.)
- Ordnungsgemäße Trennung und Entsorgung von Müll
- Tierhaltung
- Haftung für Beschädigungen, Verunreinigungen oder die Beseitigung von Gegenständen
2.3 Wie kann ich meine Wohnung kündigen?
Ihre schriftliche Kündigung muss bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats bei uns eingehen.
Kündigungen per Fax oder E-Mail sind nicht gültig. Vergessen Sie außerdem nicht, Ihre Kündigung eigenhändig zu unterschreiben.
2.4 Darf mein Haustier mit einziehen?
Kleintierhaltung, wie z.B. Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen oder Kanarienvogel ist grundsätzlich genehmigungsfrei.
Aquarien dürfen nur nach Rücksprache mit der Genossenschaft aufgestellt werden. Durch die punktuelle Belastung des Bodens ist ggfls. ein statisches Gutachten erforderlich und eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Katzenhaltung ist durch die Genossenschaft genehmigungspflichtig.
Hundehaltung bedarf ebenfalls einer Genehmigung durch die Genossenschaft. Es ist die Art der Rasse und die Bezahlung der Hundesteuer nachzuweisen.
Gefährliche Tiere, wie z.B. giftige Reptilien und Insekten oder Raubtiere sind grundsätzlich verboten.
In jedem Fall ist eine artgerechte Tierhaltung Voraussetzung.
2.5 Darf ich einen Untermieter aufnehmen?
Ja. Es darf jedoch keine Überbelegung der Wohnung entstehen. In jedem Fall muss die Genossenschaft über das Untermietverhältnis informiert werden.
2.6 Was sind bauliche Veränderungen und brauche ich eine Genehmigung?
Bauliche Veränderungen in der Wohnung können Ein-, An- oder Umbauten sein. Als Faustregel gilt: Alles, was Sie baulich ändern möchten, muss beantragt und genehmigt werden, insbesondere dann, wenn es dadurch zu Eingriffen in die Bausubstanz kommt oder wenn die Funktionalität bzw. das Erscheinungsbild von Wohnung oder Gebäude verändert werden.
Beispiele einer baulichen Veränderung:
- Laminat verlegen
- Heizkörper versetzen
- Markise montieren
- Erdkabel in den Garten verlegen
- Wanddurchbruch
2.7 Was ist beim Verlegen von Bodenbelägen zu beachten?
Für die Verlegung ist grundsätzlich eine Genehmigung durch die Genossenschaft einzuholen. Des weiterem gelten folgende Voraussetzungen:
- das Trittschallverbesserungsmaß muss mindestens 22 dB betragen
- die Verlegerichtlinien des Herstellers sind einzuhalten
- falls erforderlich, sind die Türen von einer Fachfirma fachgerecht zu kürzen
- die Zugänglichkeit der Bodenkonstruktion muss jederzeit ermöglicht werden
- für Schäden am Laminatboden übernehmen wir grundsätzlich keine Haftung
Eine Abnahme der Arbeiten behalten wir uns vor. Bei Beendigung des Dauernutzungsvertrages müssen Laminatböden und Trittschalldämmplatten rückstandslos abgebaut und entfernt werden.
2.8 Gibt es eine Kaution?
Nein. Zur Anmietung einer Wohnung ist die Mitgliedschaft beim Bauverein Rüstringen und ein voll eingezahlter Geschäftsanteil erforderlich.
3. Notdienst
3.1 Dringende Notfälle
In dringenden Notfällen erreichen Sie uns unter der 24 Stunden-Hotline 04421 3692-0.
3.2 Schlüsseldienst
Sie haben sich ausgeschlossen und kommen nicht mehr in die eigene Wohnung? Kein Problem – unsere 24 Stunden-Hotline 04421 3692-0 hilft Ihnen weiter. Unsere Vertragsfirma kümmert sich je nach Bedarf um einen neuen Schlüssel oder um die Öffnung der Wohnungstür.
3.3 Thermen
Bei Problemen mit Ihrer Therme wenden Sie sich bitte an Schulz Sanitär Heizung GmbH. Sie erreichen die Fachfirma montags bis donnerstags von 7:00 bis 15:45 Uhr (freitags bis 12:15 Uhr) unter Telefon 04421 50048624. Am Feierabend und am Wochenende unter der Nummer 0160 92110196.