Corona-Infos

Aktuelle Informationen zur Corona-Situation

Auf dieser Seite finden Sie immer die neusten Informationen und Verhaltensregeln zum Umgang mit der aktuellen Corona-Situation beim Bauverein Rüstringen. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, dann sprechen Sie uns gerne an.

Persönlicher Besuch im Service- und Info-Haus

Wir sind auch in dieser besonderen Zeit persönlich da und beraten Sie in allen Fragen rund um das Wohnen.

  1. Vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen individuellen Termin mit Ihrem gewünschten Ansprechpartner.
  2. Bitte benutzen Sie die Klingel im Eingangsbereich oder melden Sie unter 04421 3692-0 Ihre Ankunft, um in das Service- und Info-Haus zu kommen.
  3. Eine Handdesinfektion ist über den Spender im Eingangsbereich vorzunehmen.
  4. Bitte vermeiden Sie im Gespräch jeden persönlichen Kontakt.
  5. Gerne beraten wir Sie natürlich auch telefonisch unter 04421 3692-0. oder per E-Mail an info@bauverein-ruestringen.de.

Regelungen zur Wohnungsbesichtigung

Wohnungsbesichtigungen sind coronabedingt nur unter Einhaltung der nachfolgenden Regelungen möglich. Der/die aktuelle Mieter(in) hat zum Vor-Ort-Termin und nach Bekanntgabe dieser Rahmenbedingungen seine/ihre schriftliche Einwilligung erteilt. Bei Nichteinhaltung hat er/sie das Recht, die Besichtigung abzubrechen.

  1. Eine Wohnungsbesichtigung darf aktuell gleichzeitig durch maximal zwei Interessenten und dem aktuellen Mieter oder einer Vertrauensperson erfolgen.
  2. Die Räume sollen ruhig, aber zügig besichtigt werden. Beschränken Sie die Besichtigung auf eine Dauer von ca. 10 bis 15 Minuten.
  3. Tragen Sie zum Fremd- und Eigenschutz während der Besichtigung eine Mund- und Nasenbedeckung.
  4. Halten Sie grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen.
  5. Die Räumlichkeiten sind vor und nach der Besichtigung durch den aktuellen Mieter ausreichend zu lüften.
  6. Kontakt zur Ausstattung oder Gegenständen in der Wohnung sollte ausschließlich durch den aktuellen Mieter erfolgen. Die Innentüren werden bereits vor der Besichtigung geöffnet.
  7. Sprechen Sie über private Einbauten. Bei einer eventuellen Einigung sollte bspw. eine private Übernahmevereinbarung möglichst in digitaler Form festhalten werden.
  8. Eventuelle durch Mietinteressenten angefasste Gegenstände oder Ausstattungen in der Wohnung sollten nach der Besichtigung durch den aktuellen Mieter gereinigt werden.

Mit Antreten der Wohnungsbesichtigung stimmen Sie den oben genannten Regelungen zu.
Bei Nichteinhaltung hat er/sie das Recht, die Besichtigung abzubrechen.

Einwilligung zur Wohnungsbesichtigung

Wenn Sie Ihre Wohnung kündigen, erteilen Sie uns bitte Ihre Einwilligung zur Wohnungsbesichtigung durch Interessenten. Das kann in Ihrem Interesse sein, insbesondere wenn es um Gegenstände oder Einbauten geht, die vom Nachmieter möglicherweise übernommen werden sollen.

Auch hier gelten selbstverständlich die oben aufgeführten Verhaltensregeln für Wohnungsbesichtigungen.

Ausdruck einer Einwilligung zur Wohnungsbesichtigung
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